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PPWR sicher umsetzen – mit ATS-Tanner an Ihrer Seite

Die neuen PPWR-Anforderungen bringen für viele Unternehmen zusätzliche Prüf-, Dokumentations- und Nachweispflichten. ATS-Tanner unterstützt Sie dabei, Verpackungslösung frühzeitig auf die neuen Vorgaben auszurichten.

PPWR und was das für die ATS-Tanner Gruppe bedeutet

Die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) ist das neue EU-Regelwerk für Verpackungen. Sie ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt ab dem 12. August 2026. Einige der wichtigsten betrieblichen Anforderungen für die ATS Tanner Group werden jedoch erst später vollständig wirksam – insbesondere die harmonisierten Kennzeichnungsvorschriften ab 2028 sowie zentrale Vorgaben zur Recyclingfähigkeit, zum Rezyklatanteil und gewisse Marktbeschränkungen ab 2030.

Unser Fokus: Banderolieren, Banderolenmaterial und Transportverpackung

Für ATS-Tanner ist die PPWR vor allem in drei Bereichen relevant:

  • Banderolenmaterial auf Rollen
  • Banderolierung als Verpackung, sobald sie am Produkt des Kunden angewendet wird
  • Transportverpackung für den Versand von Banderolenrollen, Maschinen und Anlagen

Diese Unterscheidung ist wichtig. Eine Banderolenrolle wird grundsätzlich als Verpackungsmaterial geliefert. Sie wird im Sinne der PPWR erst dann zur Verpackung, wenn der Kunde sie am Produkt anbringt und das Produkt als verpackte Einheit weitergegeben wird. Darum kann ATS die Kunden mit technischen Dokumenten, Prüfberichten und Lieferkettenerklärungen für das Banderolenmaterial unterstützen. Die endgültige PPWR-Bewertung der konkreten Verpackungslösung bleibt jedoch immer anwendungsspezifisch.

Die wichtigsten PPWR-Themen für Banderolierlösungen

Die Banderolenmaterialien von ATS enthalten keine absichtlich zugesetzten PFAS. Zudem liegt die Summe der Schwermetalle Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom unter den geltenden Grenzwerten. Für die entsprechenden Materialien sind auf Anfrage unterstützende Nachweise und Lieferkettendokumentationen verfügbar.

 

PPWR verlangt, dass alle neuen Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, recyclingfähig sind. Für ATS bedeutet das, dass die Materialstruktur der eingesetzten Banderole entscheidend ist:

  • Mono-Material-Kunststoffbänder lassen sich in der Regel einfacher in bestehende Recyclingströme integrieren. Sie sind zu 100 % recyclingfähig.
  • FTN PCR35 ist unser stärkstes, zukunftsorientiertes Kunststoffband. Es kombiniert die bewährte FTN-Plattform mit 35 % Post-Consumer-Rezyklat, während das Leistungsprofil einer transparenten, hochfesten, ultraschallverschweissbaren Banderolierfolie erhalten bleibt. FTN PCR35 ist ein PP (Code 5) Mono-Material. Für Kunden, die sich frühzeitig auf zukünftige PPWR-Anforderungen an den Rezyklatanteil vorbereiten möchten, ohne Kompromisse bei Maschinenleistung, Transparenz oder Schweissfestigkeit einzugehen, ist FTN PCR35 die naheliegende Weiterentwicklung.

  • Papierbänder mit Kunststoffbeschichtung werden als C/PAP 81 klassifiziert. Ihre Recyclingfähigkeit hängt vom jeweiligen nationalen Sammel- und Recyclingsystem ab und nicht allein vom Materialcode.
    Zum Beispiel kann C/PAP 81 in Finnland im Kartonstrom gesammelt werden, in Italien unter Umständen im Papierstrom, wenn die Struktur ausreichend papierdominiert ist (typischerweise >60 % Papier), während es in Belgien in der Regel nicht für den Papierstrom geeignet ist, ausser der Faseranteil ist sehr hoch (typischerweise >85 % Papier). Unsere Papierbänder bestehen zu 80 % aus Papier.
    Diese Materialien können auch im Labor bewertet werden: Die aktuelle Prüfmethode simuliert die relevanten Schritte eines konventionellen Papierherstellungsprozesses, einschliesslich Auflösung (Repulping), Grob-/Feinsiebung und Blattbildung. Mit anderen Worten: Ein C/PAP 81-Material kann auf seine Recyclingfähigkeit getestet werden.
  • TruePaper ist das nachhaltigste Band für den Papierstrom im ATS-Portfolio. Es wurde gezielt mit einer wasserbasierten Beschichtung entwickelt und ist als normales Papier recyclingfähig; zudem ist es in FSC-zertifizierten Varianten erhältlich. Dies wird durch ein externes Recyclingzertifikat bestätigt, das die Recyclingfähigkeit im Papierstrom nachweist. Für Kunden, die Kunststoff ersetzen möchten und gleichzeitig die Effizienz und Branding-Vorteile der Banderolierung beibehalten wollen, ist TruePaper die direkteste papierbasierte Lösung im ATS-Sortiment.

Das PPWR-Design-for-Recycling-Konzept ist in Artikel 6 und Anhang II festgelegt. Während die Bewertungsstruktur bereits definiert ist, müssen die detaillierten Kriterien und Methoden noch durch delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte konkretisiert werden.

  • Ab 2030 müssen Verpackungen mindestens die Klasse A, B oder C gemäss Anhang II erreichen (A ≥95 %, B ≥80 %, C ≥70 %).
  • Ab 2035 gilt zusätzlich die Anforderung „in grossem Massstab recycelt“,
  • Ab 2038 dürfen nur noch Verpackungen der Klassen A oder B auf dem EU-Markt verbleiben.

Ab 2030 gelten Mindestanforderungen für den Einsatz von Post-Consumer-Rezyklat in Plastikverpackungen. Für ATS ist das besonders relevant bei Plastik-Banderolenmaterialien.

Bänder mit PCR-Anteil werden deshalb immer wichtiger für ein zukunftssicheres Portfolio. Unser Band FTN PCR35 erfüllt diese Anforderung bereits heute.

Das harmonisierte PPWR-Kennzeichnungssystem gilt nicht sofort ab 2026. Die einheitliche Kennzeichnung wird voraussichtlich ab dem 12. August 2028 gelten – oder 24 Monate nach Inkrafttreten der entsprechenden Durchführungsrechtsakte, je nachdem, was später eintritt.

Bis dahin können je nach Zielmarkt weiterhin nationale Kennzeichnungsvorschriften relevant sein. Für Banderolen ist das erst dann wichtig, wenn sie tatsächlich als Verpackung eingesetzt und zusammen mit dem Produkt in Verkehr gebracht werden.

Banderolen im Detailhandel

Für ATS ist ein zentrales Thema der PPWR die Einweg-Kunststoffbanderolierung im Retail-Bereich.

Ab dem 1. Januar 2030 schränkt die PPWR bestimmte Verpackungsformate gemäss Anhang V ein, darunter:

  • Einweg-Kunststoffverpackungen für gruppierte Produkte am Verkaufspunkt, wie z. B. Bündelfolien oder Schrumpffolien
  • Einweg-Kunststoffverpackungen für vorverpacktes frisches Obst und Gemüse unter 1,5 kg
    Es kann dabei Ausnahmen geben, zum Beispiel wenn Produkte getrennt werden müssen (z. B. Bio vs. Nicht-Bio).

Das bedeutet: Für gewisse ATS-Anwendungen – vor allem Folien bei Frischprodukten oder bestimmten Multipacks im Detailhandel – ist die zentrale Frage in Zukunft nicht nur die Recyclingfähigkeit. Entscheidend ist auch, ob Plastik ab 2030 überhaupt noch zulässig ist.

Darum wird es beim Verpacken immer wichtiger, nicht nur zu prüfen „ist es recyclingfähig?“, sondern auch eine echte Alternative zu Plastik zu haben.

Unsere TruePaper-Banderole passt hier ideal, da sie auf Papier basiert und gleichzeitig recyclingfähig ist.

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